Die prepaid Mastercard als Sachbezug verwenden und auf welche Änderungen in 2022 muss ich achten?
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Prepaid Mastercard: Die Änderungen 2022 für den Sachbezug

Seit dem 15.03.2022 wurde durch das neue BMF Schreiben (IV C 5 - S 2334/19/10007 :007) detailliert bestätigt, was als Geldleistung und was als Sachbezug genutzt werden kann.

Welche Änderungen gibt es für den Sachbezug bei der Verwendung der prepaid Mastercard in 2022?

Seit dem 01.01.2022 wurde der steuerfreie Sachbezug, der über die prepaid Mastercard genutzt wurde, massiv in seiner bisherigen Flexibilität eingeschränkt. Die Bundesregierung hatte es erneut versäumt, die genauen Details für die rechtskräftige Nutzung des Sachbezuges über die prepaid Mastercard zu definieren bzw. nicht genau als Gesetzgeber zeitnah festzuschreiben. Das kennen nicht nur unsere Stammkunden, sondern viele Interessenten, die durch Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verunsichert wurden und den bereits arbeitsrechtlich zugesagten Sachbezug über die prepaid Mastercard an Ihre Mitarbeiter ab dem 01.01.2020 eingestellt hatten, da hier bereits das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) greifen sollte. Unser heutige Bundeskanzlers, Herrn Olaf Scholz, der ehemalige Finanzminister sorgt plötzlich für die Unsicherheit in der Nutzung der prepaid Mastercard als steuerfreien Sachbezug.

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Der steuerfreie Sachbezug über die prepaid Mastercard by VIAKP
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Jetzt ist die Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug durch das BMF Schreiben vom 15.03.2022 amtlich!

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.03.2022 das neue BMF-Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug über Geldkarten / Kreditkarten veröffentlicht. Dass sind die neuen gesetzlichen Richtlinien und steuerrechtlichen Vorschriften, die jetzt ab dem 01.01.2022 für den steuerfreien Sachbezug über die Mastercard by VIAKP oder die Geldleistung für die ursprünglichen Urteile des BFH vom 7. Juni 2018 - VI R 13/16 und BMF-Schreiben vom 13. April 2021 gelten.

Alle bisherigen BFH Urteile zum Sachbezug über die Kreditkarte oder Barlohn, wie BFH vom 11. November 2010, VI R 27/09, BFH vom 7. Juni 2018 - VI R 13/16 und dem BFH vom 04. Juli 2018 - VI R 16/17 werden dadurch ersetzt bzw. ergänzt.

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Nicht nur in Deutschland fehlen die Fachkräfte. Jetzt merkt England die Folgen des EU Austrittes bereits bei den Tankstellen. Kein Benzin wird mehr durch die LKW geliefert. So kann man auch den Eintritt in eine autofreie Zone umsetzen und die Leute zum Fahrradfahren bewegen.

Benefits aus München, die Alternative zum Barlohn!

Gehalt ist heute nicht mehr Alles. Speziell die neue Generation von Fachkräften wünschen sich mehr als nur den Barlohn. Der VIAKP e.V. liefert seit 2002 interessante Benefits aus dem Headquater aus München an Arbeitgeber für deren Mitarbeiter in Deutschland, Österreich und Italien.

Der steuerfreie Sachbezug by VIAKP aus München
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Der steuerfreie Sachbezug aus München für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Lohnnebenkosten fressen immer öfter das gute Bruttogehalt auf. Es bleibt immer weniger vom Nettolohn in der Lohntüte übrig, um ein sorgenfreies Leben jeden Monat zu führen. Die hohen Lebensstandardkosten, wie Miete, Strom und Wasser sorgen für den Rest.

Der Sachbezug aus München sorgt für mehr Nettolohn und mehr Lebensqualität pro Monat.

Jeder Arbeitgeber hat heute die Möglichkeit einen steuerfreien und sozialversicherungsfreien Sachbezug an seine Arbeitnehmer auszugeben. Der VIAKP e.V. aus München stellt diese interessanten Sachbezugsleistungen in unterschiedlichen Formen an Arbeitgeber in Deutschland, Italien und Österreich zur Verfügung.

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